Tierschutzverbandsklagegesetz: Meilenstein erhalten und stärken!

Das unter rot-rot-grüner Koalition eingeführte Gesetz ist ein zentraler Schritt zur Stärkung des Tierschutzes in Berlin. Seit 2020 können anerkannte Tierschutzorganisationen in Verwaltungsverfahren im Sinne der Tiere mitwirken und erhalten die Möglichkeit, behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Damit werden individuelle Tierschutzbelange rechtlich wirksam vertreten und Tierleid – etwa bei Zucht, Haltung, Transport und Tierversuchen – reduziert.

Doch das Gesetz ist in Gefahr: Die CDU-geführte Senatsverwaltung für Justiz plant offenbar es noch in dieser Legislaturperiode unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus abzuschaffen. Dies widerspricht deutlich dem im Koalitionsvertrag mit der SPD festgeschriebenen Ziel der „Qualifizierung des Gesetzes“. Es drohen Stillstand und erhebliche Rückschritte, insbesondere im Bereich der Tierversuche.