Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten

Januar 2019:

Kundgebung und Demonstration anlässlich der am 21. Januar 2019 begonnenen bundesweiten Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder.

In Berlin gilt das Tarifrecht der Länder für sämtliche Beschäftigten des Landes zum Beispiel bei den Bezirksämtern, Senatsverwaltungen, Feuerwehr, Kitaeigenbetrieben, Musikschulen. Es gilt aber auch in angelehnten Bereichen wie den Berliner Hochschulen, der Opernstiftung und bei einzelnen kleineren Trägern. Obwohl ca. die Hälfte der Beschäftigten im Beamtenverhältnis stehen und es bei den Tarifverhandlungen um die Tarifverträge für Arbeitnehmerinnen geht, müssen die Tarifergebnisse für die Beamtenbesoldungen berücksichtigt werden, so dass auch die Beamtinnen und Beamten von der Tarifrunde betroffen sind. In Berlin sind das insgesamt etwa 140.000 Personen.