Das Recht auf Reparatur

November 2024: Ist Ihr Handy kaputt? Die Waschmaschine wäscht nicht mehr? Dann gibt es Neuigkeiten für Sie: Seit diesem Jahr gilt das Recht auf Reparatur. Verbraucher:innen haben das Recht, Elektro- und Elektronikgeräte vom Händler oder vom Hersteller reparieren zu lassen. Das Gerät muss dabei reparabel sein und und eine Reparatur nicht teurer als das Ersatzprodukt. Die Hersteller werden verpflichtet, Ersatzteile vorzuhalten, innerhalb von 15 Tagen zu liefern und sie zu einem angemessenen Preis anzubieten.

Reparieren statt wegwerfen ist das Motto. Dabei schlägt man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Die Lebensdauer der Geräte verlängert sich und es fällt weniger Müll an. Laut einer Umfrage wollen drei von vier Bürger:innen ihre Elektrogeräte lieber reparieren als wegwerfen.

Als Berliner:in können Sie sogar doppelt sparen. Zum einen ist eine Reparatur oft billiger als ein Neukauf. Darüber hinaus fördert die Investitionsbank Berlin Reparaturen mit einem Bonus. Bis zu 200 Euro Zuschuss sind für die Reparatur eines Geräts möglich. Die Reparatur muss mindestens 75 Euro kosten – dann wird die Hälfte der Rechnung erstattet. Wenn Sie Ihr Gerät in einem Reparaturcafé reparieren lassen, können die Kosten für Ersatzteile sogar komplett übernommen werden. Die Teile müssen dabei mindestens 25 Euro kosten. 

Den Bonus gibt es für Berliner:innen ab 18 Jahren. Einen Antrag können Sie noch bis zum 31.12.2024 bei der Investitionsbank Berlin einreichen.

Und es gibt noch einen weiteren Vorteil des Reparierens: Man behält das Gerät, mit dem man vertraut und eingespielt ist und muss sich nicht an ein anderes Gerät gewöhnen. Mit etwas Glück werden Ihre alten Schätzchen wieder wie neu – und Sie können noch eine gute Zeit miteinander verbringen.

Aber was wird dann mit der Wegwerfgesellschaft? – Vielleicht werfen wir die weg? – Wir werden sehen …

Nähere Informationen unter:
www.bmuv.de
www.ibb.de/de/foerderprogramme/reparaturbonus.html