Alles schon perfekt?

August 2019, Guttemplerhaus:

Welche Auswirkungen hat das BTHG auf die Kinder- und Jugendhilfe und welche Herausforderungen ergeben sich in Bezug auf ein „inklusives SGB VIII“?

Fachtagung

In der Veranstaltung ging es zunächst um die Neuerungen des „Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – der zweiten Reformstufe ab dem 1.1.2018. Es wurde vorgestellt und aufgezeigt, welche wesentlichen Auswirkungen die Gesetzesänderungen für die Kinder- und Jugendhilfe mit sich bringen. In einem Vergleich der rechtlichen Grundlagen des alten SGB IX und dem seit 2018 geltenden BTHG wurde übersichtlich dargestellt, in welchen Bereichen es keine Änderungen gibt und was für die Kinder- und Jugendhilfe neu ist. Ergänzend hierzu wurden zwei Beispiele zur praktischen Umsetzung beim freien Träger und im Jugendamt präsentiert. Auch wurden die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Änderungen des BTHG ab 2020 vorgestellt.

Am Nachmittag wurde im Kontext der geplanten inklusiven Gesamtausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere die „inklusive“ Hilfeplanung genauer beleuchtet. Die praktische Umsetzung und der „Berliner Weg“ wurden im Anschluss vorgestellt. Die sich hieraus ergebenden Fragen und Herausforderungen für die Jugendhilfepraxis wurden mit den Teilnehmenden diskutiert.